Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2013 - 4 StR 407/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33305
BGH, 07.11.2013 - 4 StR 407/13 (https://dejure.org/2013,33305)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - 4 StR 407/13 (https://dejure.org/2013,33305)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - 4 StR 407/13 (https://dejure.org/2013,33305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet hinsichtlich Feststellung einer konventionswidrigen Verfahrensverzögerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unbegründet hinsichtlich Feststellung einer konventionswidrigen Verfahrensverzögerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 407/13
    Eine Auslagenerstattung findet nicht statt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 412/03

    Zinsen ab Eingang des Adhäsionsantrags bei Gericht

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 407/13
    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 24. Oktober 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass - entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 19. September 2013 - eine konventionswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt wird und dass der der Nebenklägerin M. zugesprochene Anspruch in Höhe von 4.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erst ab dem 12. September 2012 zu verzinsen ist; hinsichtlich des weiteren Zinsanspruchs wird von einer Entscheidung abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 412/03, StraFo 2004, 144; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - 4 StR 676/10).
  • BGH, 18.01.2011 - 4 StR 676/10

    Absehen von der Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Zinsanspruch;

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 407/13
    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 24. Oktober 2012 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass - entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 19. September 2013 - eine konventionswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt wird und dass der der Nebenklägerin M. zugesprochene Anspruch in Höhe von 4.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erst ab dem 12. September 2012 zu verzinsen ist; hinsichtlich des weiteren Zinsanspruchs wird von einer Entscheidung abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 412/03, StraFo 2004, 144; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - 4 StR 676/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht